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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99   

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BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99 (https://dejure.org/2000,22)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2000 - III ZR 62/99 (https://dejure.org/2000,22)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99 (https://dejure.org/2000,22)
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15% Rendite mit AAA-Papieren

§ 675 Abs. 2 BGB, Eigenhaftung des Anlagevermittlers, Prüfung des Anlageobjektes auf wirtschaftliche Plausibilität;

§ 254 BGB

Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kapitalanlagevermittlung - Haftung - Anlagekonzept - Unterlassene Prüfung

  • Judicialis

    BGB § 675 Abs. 2 F. 21. Juli 1999

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675 Abs. 2
    Unterlassene Prüfung des Anlagekonzepts auf Plausibilität

  • RA Kotz

    § 675 Abs. 2 BGB
    Haftung eines Kapitalanlagevermittlers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 Abs. 2 (F.: 21. Juli 1999)
    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675 Abs. 2 (F.: 21. 7. 1999)
    Haftung eines Kapitalanlagevermittlers gegenüber Anleger wegen Nichtprüfung des Anlagekonzepts auf wirtschaftliche Tragfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675 Abs. 2 i. d. F. v. 21. 7. 1999
    Haftung des Kapitalanlagevermittlers wegen unterlassener Plausibilitätsprüfung des Anlagekonzeptes

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prospektprüfung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers für unterlassene Plausibilitätsprüfung eines Anlagekonzepts, stillschweigend abgeschlossener Auskunftsvertrag

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2503 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 998
  • ZIP 2000, 355
  • MDR 2000, 405
  • VersR 2001, 240
  • WM 1998, 1073
  • WM 2000, 426
  • BB 2000, 429
  • DB 2000, 566
 
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Wird zitiert von ... (303)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
    Zur Haftung des Kapitalanlagevermittlers, der es unterläßt, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität hin zu prüfen (im Anschluß an Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 = NJW-RR 1993, 1114).

    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, daß er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 = NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.).

    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muß er dies dem anderen Teil zumindest offenlegen (Senatsurteil vom 13. Mai 1993 aaO S. 1115 m.w.N.).

    Der Prospekt und die "Monatlichen Informationen", die der Beklagte zur Grundlage für die Erläuterungen gegenüber dem Kläger nahm, beruhten auf den Angaben der P. GmbH und waren deshalb ohne objektiven Aussagewert (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1993 aaO).

    Dennoch kann unter besonderen Umständen der Einwand des Mitverschuldens begründet sein (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1993 aaO).

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
    Die Darlegungs- und Beweislast lag bei dem Aufklärungspflichtigen, d.h. bei dem Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 376/89 = NJW 1992, 228, 231).

    b) Der Kläger kann verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er sich an dem Anlagemodell der P. GmbH nicht beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 376/89 = NJW 1992, 228, 230).

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
    Darin ist eine unzulässige Einschränkung der Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung einer sogenannten Kardinalpflicht zu sehen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG, vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92 = BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2 Haftungsfreizeichnung 4).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Beteiligungsentscheidung des unstreitig auf eine sichere, "garantierte" Anlage bedachten Klägers war (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97 = NJW 1998, 2898, 2899; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 = NJW 1995, 130, 132).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
    aa) Die von dem Beklagten geltend gemachte Einsichtnahme in den "positiven Prüfbericht" des Wirtschaftsprüfers W. vom 23. Februar 1993 bzw. 23. März 1994 konnte ebensowenig wie die Bestätigungsvermerke vom 24. Mai 1993 und 26. Oktober 1992 eine Plausibilitätsprüfung ersetzen (vgl. BGHZ 100, 117, 123).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Beteiligungsentscheidung des unstreitig auf eine sichere, "garantierte" Anlage bedachten Klägers war (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97 = NJW 1998, 2898, 2899; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 = NJW 1995, 130, 132).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Er wird zwar in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwendet und dort - vielfach mit dem Zusatz "sogenannte" versehen - entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht (Urteil vom 1. Dezember 2003 - II ZR 216/01, WM 2004, 486 = NJW-RR 2004, 900, unter II 1; Urteil vom 5. Dezember 2000 - XI ZR 340/99, WM 2001, 134 = NJW-RR 2001, 768, unter I 2 b; Urteil vom 15. Juni 2000 - III ZR 305/98, NJW 2000, 3275 = WM 2000, 1548, unter II 4; Urteil vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99, WM 2000, 426 = NJW-RR 2000, 998, unter II 3) oder wie oben (unter a) abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Urteil vom 15. November 2001 - I ZR 122/99, TranspR 2002, 448, unter II 2 b; BGHZ 149, 89, 96; 145, 203, 244 f.).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    aa) Bei schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages kann der Anleger von dem Schädiger nach dem in § 249 Satz 1 BGB normierten Grundsatz der Naturalrestitution regelmäßig verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er sich an dem Anlagemodell nicht beteiligt (st.Rspr., siehe etwa BGH, Urteile vom 2. Dezember 1991 - II ZR 141/90, WM 1992, 143 f. und vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99, WM 2000, 426, 429).
  • BGH, 21.03.2024 - III ZR 70/23

    Anlagevermittler, Plausibilitätsprüfung, Pflicht zur Einsichtnahme in

    Liegen dazu keine objektiven Daten vor oder verfügt er mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, muss er dies dem anderen Teil offenlegen (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99, NJW-RR 2000, 998).

    Er ist der (weiteren) Plausibilitätsprüfung und sich gegebenenfalls daran anschließender Ermittlungen enthoben, wenn er bei pflichtgemäßer Prüfung der ihm vorliegenden Informationen davon ausgehen durfte, bereits auf dieser Grundlage zuverlässig Auskunft zur Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der in Rede stehenden Kapitalanlage geben zu können (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2000, aaO S., 998 f).

    Solche Anhaltspunkte liegen etwa vor, wenn schon die Höhe der im Prospekt oder in sonstigen Vertriebsunterlagen angegebenen Rendite das Anlagemodell fragwürdig erscheinen lässt (vgl. Senat, Urteile vom 13. Januar 2000, aaO S. 999 und vom 12. Mai 2005, aaO S. 1122), die dem Vermittler zufallende Provision den prospektierten Gesamtvertriebskostenanteil übersteigt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Mai 2008, aaO Rn. 6) oder in der Wirtschaftspresse, soweit sie der Vermittler verfolgen und auswerten muss, zeitnah und gehäuft negative Berichte über die Anlage erscheinen (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 302/07, NJW-RR 2009, 687 Rn.14 f; BGH, Urteile vom 7. Oktober 2008 - XI ZR 89/07, NJW 2008, 3700 Rn. 23 ff und vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, NJW 1993, 2433, 2424 [jeweils für Anlageberater]).

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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99   

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https://dejure.org/2000,402
BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99 (https://dejure.org/2000,402)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2000 - XI ZR 276/99 (https://dejure.org/2000,402)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - XI ZR 276/99 (https://dejure.org/2000,402)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    ÜberweisungsAbk 1996 Nr. 3 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bankenabkommen zum Überweisungsverkehr - Sollvorschrift - Keine Begründung einer Rechtspflicht

  • Judicialis

    ÜberweisungsAbk 1996 Nr. 3 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    Bankenabkommen zum Überweisungsverkehr Nr. 3 Abs. 1
    Nr. 3 Abs. 1 Bankenabkommen zum Überweisungsverkehr begründet keine Rechtspflicht zur Rückfrage

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    ÜberweisungsAbk (1996) Nr. 3 Abs. 1
    Rückfrage im Überweisungsverkehr

  • ibr-online
  • Der Betrieb

    ÜberweisungsAbk 1996 Nr. 3 Abs. 1
    Keine Haftung der Empfängerbank einer (Fehl-) Überweisung bei Gutschrift trotz Bedenken gegen Vorliegen eines normalen Geschäfts oder gegen deren Ordnungsmäßigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ÜberweisungsAbk 1996 Nr. 3 Abs. 1
    Keine Verpflichtung der Bank des Überweisungsempfängers zur Rückfrage beim Überweisenden nach Überweisungsabkommen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung bei irrtümlicher Banküberweisung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 245
  • NJW 2000, 2503
  • NJW-RR 2001, 260 (Ls.)
  • ZIP 2000, 1206
  • MDR 2000, 1084
  • VersR 2002, 102
  • WM 2000, 1379
  • BB 2000, 1489
  • DB 2000, 2216
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Damit habe die Regelung drittschützende Wirkung, wie sie vom Bundesgerichtshof bereits der im Lastschriftabkommen der Banken enthaltenen Verpflichtung der Schuldnerbank zur fristgerechten Rückgabe von nicht eingelösten Lastschriften beigemessen worden sei (BGHZ 69, 82).

    Es braucht daher nicht entschieden zu werden, ob der Ansicht des Berufungsgerichts, das Überweisungsabkommen begründe für die Empfängerbank auch Schutzpflichten zugunsten des Überweisenden, trotz des Wortlauts der Nr. 6 des Abkommens und der beachtlichen Gegenargumente im Schrifttum (vgl. statt aller Schimansky in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, § 49 Rdn. 37-39 m.w.Nachw.) gefolgt werden kann und ob das Urteil des Bundesgerichtshofs zu entsprechenden Schutzpflichten im Lastschriftverkehr (BGHZ 69, 82), das das Berufungsgericht für seine Ansicht heranzieht, den Angriffen großer Teile des Schrifttums (vgl. statt aller van Gelder in Schimansky/Bunte/Lwowski aaO § 58 Rdn. 198 ff. m.w.Nachw.) stand hält.

  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß das Revisionsgericht in der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen, deren Anwendungsbereich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgeht, frei ist (BGHZ 105, 24, 27; 112, 204, 210; jeweils m.w.Nachw.).

    Entscheidend für die unbeschränkte Revisionsfähigkeit der Auslegung der genannten Regelwerke und Verträge ist die über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgehende Bedeutung einer für zahlreiche einzelne Vertragsbeziehungen relevanten Regelung und das damit verbundene Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung (BGHZ 112, 204, 210; BGH, Urteil vom 10. November 1976 - VIII ZR 84/75, WM 1977, 112).

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Gleiches gilt für typische, über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus häufig verwendete Vertragsabreden (BGHZ 20, 385, 389; 87, 302, 306; 103, 275, 279) sowie für ein im Rahmen einer gewerblichen Arbeitsgemeinschaft erarbeitetes Vertragswerk mit allgemeinen Abreden zur Regelung einer Vielzahl von Einzelfällen und einem das gesamte Bundesgebiet erfassenden Anwendungsbereich, auch wenn dieses nur aufgrund der Unterzeichnung durch die Beteiligten zwischen ihnen Geltung hat (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 230/88, WM 1989, 1656, 1657).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 173/94

    Rechtswirkung der Überweisung einer Zahlung auf ein anderes Konto des Gläubigers

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß in der Überweisung auf ein Bankkonto eine Leistung des Überweisenden nur an den Überweisungsempfänger, nicht an dessen Bank, liegt (Senatsurteil BGHZ 128, 135, 137 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß das Revisionsgericht in der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen, deren Anwendungsbereich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgeht, frei ist (BGHZ 105, 24, 27; 112, 204, 210; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 55/82

    Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Gleiches gilt für typische, über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus häufig verwendete Vertragsabreden (BGHZ 20, 385, 389; 87, 302, 306; 103, 275, 279) sowie für ein im Rahmen einer gewerblichen Arbeitsgemeinschaft erarbeitetes Vertragswerk mit allgemeinen Abreden zur Regelung einer Vielzahl von Einzelfällen und einem das gesamte Bundesgebiet erfassenden Anwendungsbereich, auch wenn dieses nur aufgrund der Unterzeichnung durch die Beteiligten zwischen ihnen Geltung hat (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 230/88, WM 1989, 1656, 1657).
  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 77/55

    Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Gleiches gilt für typische, über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus häufig verwendete Vertragsabreden (BGHZ 20, 385, 389; 87, 302, 306; 103, 275, 279) sowie für ein im Rahmen einer gewerblichen Arbeitsgemeinschaft erarbeitetes Vertragswerk mit allgemeinen Abreden zur Regelung einer Vielzahl von Einzelfällen und einem das gesamte Bundesgebiet erfassenden Anwendungsbereich, auch wenn dieses nur aufgrund der Unterzeichnung durch die Beteiligten zwischen ihnen Geltung hat (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 230/88, WM 1989, 1656, 1657).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 230/88

    Ersatzansprüche eines Leichtereigners

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Gleiches gilt für typische, über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus häufig verwendete Vertragsabreden (BGHZ 20, 385, 389; 87, 302, 306; 103, 275, 279) sowie für ein im Rahmen einer gewerblichen Arbeitsgemeinschaft erarbeitetes Vertragswerk mit allgemeinen Abreden zur Regelung einer Vielzahl von Einzelfällen und einem das gesamte Bundesgebiet erfassenden Anwendungsbereich, auch wenn dieses nur aufgrund der Unterzeichnung durch die Beteiligten zwischen ihnen Geltung hat (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 230/88, WM 1989, 1656, 1657).
  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 84/75
    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Entscheidend für die unbeschränkte Revisionsfähigkeit der Auslegung der genannten Regelwerke und Verträge ist die über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausgehende Bedeutung einer für zahlreiche einzelne Vertragsbeziehungen relevanten Regelung und das damit verbundene Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung (BGHZ 112, 204, 210; BGH, Urteil vom 10. November 1976 - VIII ZR 84/75, WM 1977, 112).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 17 U 155/98

    Stellenwert der Rückfrageregelung in Nr. 3 des Abkommens zum Überweisungsverkehr

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99
    Diese Bestimmung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts eine bloße Sollvorschrift, die für die beteiligten Kreditinstitute keine Vertragspflicht begründet (OLG Düsseldorf WM 1999, 1363, 1364 mit zustimmender Anmerkung Hadding, WuB I D 1.-6.99; Hellner in Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis, Rdn. 6/154).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    (2) Der erkennende Senat, der die Frage bislang offen gelassen hat (BGHZ 144, 245, 250 und Urteil vom 15. November 2005 - XI ZR 265/04, WM 2006, 28, 30), schließt sich der Auffassung an, dass das Giroverhältnis zwischen den beteiligten Banken im bargeldlosen Zahlungsverkehr, sowohl im Überweisungs- als auch im Lastschrift- und Scheckverkehr, keine Schutzwirkung für Dritte entfaltet.
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07

    Zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehepartner

    aa) Der Senat kann die Auslegung der formularmäßigen "Darlehensbedingungen" durch das Berufungsgericht in vollem Umfang nachprüfen, da es sich bei dem von der Beklagten verwandten Vertragsformular um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, die in dieser oder ähnlicher Form auch über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung findet (BGHZ 144, 245, 248; 163, 321, 323 f.).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Der Grund dafür ist das Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung überörtlich geltender AGB (BGHZ 112, 204, 210; 144, 245, 248).
  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06

    Pflichten der Bank nach Beendigung eines Giroverhältnisses; Rückruf von

    Als solche steht sie in keinerlei Leistungsverhältnis zu dem Überweisenden, so dass sie grundsätzlich auch nicht in die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Fehlüberweisung eingebunden ist (vgl. BGHZ 69, 186, 189; 128, 135, 137; 144, 245, 247).
  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Der Grund dafür ist das Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung überörtlich geltender Vertragsklauseln (BGHZ 144, 245, 248).
  • BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach

    Da ihr Anwendungsbereich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinausgeht, kann der Senat sie selbständig und ohne Bindung an die Auslegung des Berufungsgerichts auslegen (BGHZ 144, 245, 248; 163, 321, 323 f. ).
  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 628/16

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Kapitalanlegers:

    (1) Der Senat kann die auf dem Beitrittsformular abgedruckte, für eine Vielzahl von Fällen vorformulierte "Widerrufsbelehrung", mit welcher der Beitretende darauf hingewiesen wird, dass er seine Beitrittserklärung binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe einer Begründung widerrufen könne, frei auslegen (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 2007 - III ZR 159/06, ZIP 2007, 1114 Rn. 15 sowie BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - XI ZR 276/99, BGHZ 144, 245, 248, jew. mwN).
  • BGH, 31.03.2009 - XI ZR 288/08

    Auszahlung eines Bausparguthabens nach dem Tod eines Ehegatten

    Da der Anwendungsbereich der ABB über den Bezirk des Berufungsgerichts hinausgeht, kann der Senat sie selbständig und ohne Bindung an die Auslegung des Berufungsgerichts auslegen (Senat BGHZ 144, 245, 248; BGHZ 163, 321, 323 f.) .
  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der

    Kreditinstitute sind aufgrund Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 des am 16. April 1996 in Kraft getretenen Abkommens zum Überweisungsverkehr nicht verpflichtet, von der Gutschrift eines eingegangenen Überweisungsbetrages abzusehen, wenn der Empfänger wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden ist (Senat BGHZ 144, 245, 249).

    Ob, wie das Berufungsgericht meint, die D. Bank aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber der Klägerin eine Warnpflicht hatte, obwohl zur Klägerin keine vertragliche Beziehung bestand (vgl. hierzu Senat BGHZ 144, 245, 250), bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

    (1) Die Rechtswahlvereinbarung unterliegt uneingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung, da es um die Auslegung von Anleihebedingungen geht, diese nur einheitlich erfolgen kann (RGZ 152, 166, 169) und die Revision gegen Urteile verschiedener Berufungsgerichte eröffnet ist (Senat BGHZ 144, 245, 248; BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, WM 2005, 1768, 1769, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 160/07

    Regio-Vertrag

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08

    Reichweite des Sicherungszwecks einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 202/02

    Anspruch einer Bank auf Zahlung von Überziehungszinsen nach Ablauf des

  • BGH, 14.01.2003 - XI ZR 154/02

    Auslegung eines Überweisungsauftrags

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 99/04

    Anspruch auf Entgelt für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung gegenüber

  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 257/05

    Umfang der Kostentragungspflicht des Trägers der Straßenbaulast

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 17 U 79/03

    Bankenhaftung: Prüfungspflichten der Bank bei Überweisungsaufträgen im Verfahren

  • BGH, 09.10.2018 - EnVR 20/17

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Bundesnetzagentur mit einer Vielzahl von

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2010 - 15 U 198/09

    Umfang des Anspruchs des Auftraggebers auf Herausgabe des Erlangten im Sinne von

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 6 U 51/00

    Rückforderung einer falsch ausgeführten Überweisung durch die Bank

  • LG Cottbus, 08.03.2005 - 2 O 316/04

    Girokontokündigung - Befugnis der Bank zur Entgegennahme von Zahlungen

  • OLG München, 04.02.2009 - 20 U 3996/08

    Bereicherungsforderung gegen die Bank bei Unwirksamkeit eines Girovertrages

  • LG München I, 15.07.2009 - 28 O 22448/08

    Haftung einer Bank bei Missachtung einer Weisung im Überweisungsverkehr

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